Lexikon -Mini-Job
Es wird zwischen einer geringfügig entlohnten und einer kurzfristigen Beschäftigung unterschieden. Bei beiden Beschäftigungsverhältnissen muss die Sozialversicherung verständigt werden.
Es wird zwischen einer geringfügig entlohnten und einer kurzfristigen Beschäftigung unterschieden. Bei beiden Beschäftigungsverhältnissen muss die Sozialversicherung verständigt werden.